Das Modul zum Innungsbeitrag, speziell für Kreishandwerkerschaften gedacht, verwaltet zusätzlich die Abwicklung der Korporativ- und Verbandsbeiträge. Als Bemessungsgrundlagen können Lohnsummen ebenso herangezogen werden wie die Anzahl der Beschäftigten oder Auszubildenden.
Die Rechenregeln kennen beliebig viele Beitragsarten, die als Festbetrag, Faktor oder Staffel (mit und ohne Kappung) gefahren werden können. Natürlich besitzen Gastmitglieder u.ä. eine eigenständige Beitragsordnung.

Für jedes Innungsmitglied können Einzelfallregelungen wie anteilige Lohnsummen, prozentuale oder feste Ermäßigungen, Kappungen oder vereinbarte Festbeträge hinterlegt werden.

Spreadsheet mit Stift Die Berechnungen der Beiträge werden für einzelne Betriebe wie auch für eine gesamte Innung durchgeführt. Dabei sind sowohl Erst- als auch Korrekturberechnungen möglich. Auf dieselbe Weise kann auch das gesamte Mahnwesen gehandhabt werden.

Ein umfassendes Berichtswesen zeigt Außenstände, Abschlüsse, Beitragshöhen, Verbandsbeiträge, Korporativbeiträge, Mitgliederentwicklungen, Organisationsgrad und vieles mehr.

Durch die enge Verzahnung mit dem Modul ADR besteht Zugriff auf die Organisationsstruktur der jeweiligen Innung. Auf den Bescheiden werden daher automatisch die aktuellen Personendaten angezogen. Dies gilt natürlich ebenfalls für Serienbriefmechanismen, die beispielsweise bei Anwesenheitslisten etc. zum Tragen kommen.